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Familienrecht
Scheidung, Obsorge-Streit rund um die Kinder oder auch Familienrecht im Allgemeinen - die Rechtslage und Rechtsanwälte in Deutschland beim Thema Familienrecht und Scheidungsrecht.
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Das Zivilrecht ist ein Synonym für "Privatrecht", so heißt es im Deutschen. Darin werden die Rechtsbeziehungen zwischen - nicht zwingend wirtschaftlich - gleichgestellten "Rechtssubjekten", also natürlichen und juristischen Personen geregelt. Privatrecht ist genaugenommen aber mehr als Zivilrecht, denn im Zivilrecht versteht man eigentlich nur den Teil des "Allgemeinen Privatrechts" im Gesamtkontext vonn Privatrecht. Statt Zivilrecht wird oft auch vom Bürgerlichen Recht gesprochen. Beim allgemeinen Privatrecht spricht man also vom Bürgerlichen Recht, bei speziellem Privatrecht sind dann auch andere Bereiche mitgemeint, etwa das Handelsrecht oder das Arbeitsrecht und viele weitere Rechtsgebiete bis hin zum Mietrecht.
Disclaimer: Diese Seite hat nicht die Funktion einer Rechtsauskunft. Wenden Sie sich immer an einen deutschen Rechtsanwalt um zu Ihrem Recht zu kommen, wir listen hier nur exemplarisch einige Themen auf und versuchen diese Rechts-Gebiete in einer verständlichen Sprache aufzubereiten.
Im Privatrecht ist die wichtigste Unterscheidung zum öffenentlichen Recht, wie etwa Strafrecht, dass es hier um den Willen und die Freiheit eines Einzelnen geht mit einer anderen Rechtsperson (natürlich oder juristisch) in eine Reechtsbeziehung zu treten oder das eben nicht zu tun. Vereinfacht gesagt: Man kann sich nicht aussuchen, ob man mit dem Staat und beispielsweise betreffend dem Strafrecht, in einer Rechtsbeziehung steht. Das ist durch die Staatsbürgerschaft und oder durch den Aufenthalt im Hoheheitsgebiet eines Staates klar geregelt. Das ist insbesondere deshalb eine wichtige Unterscheidung, weil es im - politisch meist - rechtsextremen Bereich immer wieder Tendenzen gibt das zu verneinen. Beispielsweise die sogenannten "Reichsbürger" in Deutschland erkennen das staatliche, öffentliche Recht einfach nicht an und tun so, als ob dieses für sie nicht gelten würde, weil sie - abgelehnt aus dem Privatrecht - eben nicht willens sind mit dem Staat in einer Rechtsbeziehung zu stehen.
Im Privatrecht gibt es zwei verbreitete unterschiedliche Ansätze der Einteilung. Diese werden von Staaten unterschiedlich wahrgenommen. In Deutschland und auch in der Schweiz verfolgt man die Einteilung nach dem sogenannten Pandektensystem. Dieser Einteilung in fünf Rechtsgebiete des Privatrechts, sechs, wenn man das eigenständige Personenrecht dazuzählt, folgen eben Deutschland mit dem BGB und die Schweiz mit dem ZGB, während beispielsweise Österreich (mit dem ABGB) und auch Frankreich (mit dem Code Civil) nach dem römischen Rechtsprinzip der Einteilung nach dem Institutionensystem agieren.
Diese Einteilung können Sie näher im Bereich "Privatrecht" auch auf Wikipedia nachlesen. Dazu kommt dann eben auch das Sonderprivatrecht, das als "Nebenzweig" des Privatrechtes (Bürgerlichen Rechtes / Zivilrecht) zu sehen ist.
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Das Strafrecht ist ein heikles Rechtsgebiet. Sie werden angeklagt, weil Sie ein Verbrechen begangen haben? Ob Schuldig oder Unschuldig: Sie haben jedenfalls das Recht auf einen Anwalt.
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Ob es um Geld, den Nachlass oder Streitigkeiten mit Arbeitgeber oder Arbeitnehmer geht, das Zivilrecht beschreibt diese Fälle und dafür gibt es natürlich auch spezialisierte Anwälte.
Im Sonderprivatrecht sind jene Bereiche beheimatet, die nicht über das Bürgerliche Gesetzbuch umfasst sind. Darin gibt es für Rechtsanwälte und Auseinandersetzungen im Privatrecht drei Schwerpunkte, die die meisten Rechtsanwälte zum Privatrecht in Deutschland auch bearbeiten können. In diesen Rechtsgebieten finden sich auch die meisten Mandanten wieder, deren rechtliche Beziehungen nicht im allgemeinen Privatrecht zu sehen sind.
In diesem Gebiet werden zwischen Rechtsparteien die Themen behandelt, sie sich aus Beziehungen zwischen Mitarbeiteren und den Arbeitgebern (wobei das eigentlich die verkürzte Form von "Arbeitsplatzgebern" ist, denn die Arbeit geben de facto die Mitarbeiter dem Arbeitgeber, der eigenetlich diese Arbeit nimmt, trotzdem werden Mitarbeiter meist als Arbeitnehmer verstanden). Es geht hier also um Arbeitsverträge und Klauseln in Arbeitsverträgen und oftmals natürlich auch um Kündigungen, Entlassungen oder Streit um Entgelt. Genauer gesagt eben um jene individuellen Auseinandersetzungen, die nicht über Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen ausgestritten werden. Oftmals geht es dabei um die Ableitung des allgemeinen Rechtes auf den Fall einer einzelnen Person oder aber um Auseinandersetzungen, die direkt das Privatrecht betreffen, also das Arbeitsrecht in gesetzlicher Form.
Die meisten Auseinandersetzungen, die Rechtsanwälte in diesem Bereich mit Ihren Mandanten gegenüber der gegnerischen Partei zu führen haben, betreffen oftmals Regelungen im Arbeitsvertrag oder eben unzulässige Entlassungen oder Kündigungen, die dem Recht widersprechen. Auch wenn es sich beim Arbeitsrecht um Privatrecht handelt, das dem gegenseitigen Willen entsprechen zu denkt, kommt es immer wieder vor, dass Vertragsbestandteile zum unfairen Nachteil einer Vertragspartei gestaltet sind. Und hier schlägt dann auch die Stunde des Rechtsanwaltes im Arbeitsrecht, wenn es nämlich darum geht einen gegenseitig bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag im Fall einer Wirksamkeit einer Klausel eben auszuhebeln. Hierzu gehören beispielsweise Dinge wie die private Nutzung von Firmeneigentum oder sogenannte "Konkurrenzklauseln", die dann möglicherweise eben - obwohl er diese Bedingungen unterschrieben hat - den grundsätzlichen Rechten eines Mitarbeiters widersprechen und daher auch per Arbeitsvertrag nicht erzwungen werden könnten.
Kryptisch bezeichnet man das Handelsrecht auch das "Sonderprivatrecht der Kaufleute" bezeichnet. Im Handelsrecht werden also die Beziehungen zwischen Unternehmen / Kaufleuten untereinander geregelt. Dies ist auch eine wichtige Trennung zum Konsumentenschutzrecht in Deutschland. Diverse Dinge, die im Konsumentenschutzrecht in Deutschland existieren haben auf das Handelsrecht keine vergleichbare Auswirkung. Man geht im Handelsrecht davon aus, dass die beiden Rechtsparteien (also Kaufleute) eben ein anderes Verständnis und eine andere Kenntnis von der Situation haben müssen, als ein Kosument, dem es nicht zumutbar ist sich in der Branche des Herstellers immer auskennen zu müssen. Als Basis für das Handelsrecht gelten grundsätzlich die Regelungen des allgemeinen Privatrechtes, die dann eben im Handelsrecht jeweils erweitert und ergänzt werden.
Ähnlich wie das Konsumentenschutzrecht oder das Verkehrszivilrecht ist auch das Mietrecht zu sehen, es ist näher am allgemeinen Privatrecht angesiedelt, während beispielsweie Rechtsmaterien wie das Wertpapierrecht näher am Handelsrecht sind. Der Mietvertrag ist die Basis der Zusammenwirkung im Mietrecht. Es wird dabei ein Vertrag geschlossen, der prinzipiell zur zeitweisen Nutzung eines Gegenstandes für Entgelt regelt. Der Vermieter ist dabei verpflichtet einen Gegenstand (zB eine Immobilie, ein Auto...) einem Mieter zu dessen Nutzung gegen entsprechendes Entgelt zu gewährleisten. Besonders stark geschützt ist das Mietrecht im Bereich der Wohnungen, da das Wohnen auch als eigenes Rechtsverständnis gilt. Weniger gut geschützt sind Mieter beispielswiese bei der Vermietung von technischen Geräten, einem Auto, einer Baumaschine oder ähnlichen beweglichen Gütern. Es gibt allgemeine Regelungen, die die Vorschriften von Mietverhältnissen nach dem BGB in Deutschland regeln.
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