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Familienrecht
Scheidung, Obsorge-Streit rund um die Kinder oder auch Familienrecht im Allgemeinen - die Rechtslage und Rechtsanwälte in Deutschland beim Thema Familienrecht und Scheidungsrecht.
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Wenn es um's Erbe geht, ist in vielen Familien der Streit vorprogrammiert. In Deutschland gibt es Grundsätzlich 2 Säulen an denen sich das Erbrecht orientiert. Wenn Sie einmal versterben, wer bekommt das Vermögen und die persönlichen Gegenstände? Die beiden Säulen sind grundsätzlich mal die gesetzliche Erbfolge. Wenn man aber ein Testament hat, dann gilt, was im Testament steht. Auch zum Thema Testament haben wir ein paar wichtige Tipps für Sie weiter unten. Aber wie spielt sich das wirklich ab und wenn das Testament statt dem gesetzlichen Erbrecht gilt und trotzdem der Pflichtteil im Gesetz wirkt? Der Pfichtteil ist gar nicht wirklich im Erbrecht vorhanden, sondern er ist ein privatrechtliches "Schuldrecht". Ähnlich, als wenn Sie beim Sterben einen Kredit bei der Bank haben. Die Rückzahlung kann man auch nicht per Testament ausschließen.
Disclaimer: Diese Seite hat nicht die Funktion einer Rechtsauskunft. Wenden Sie sich immer an einen deutschen Rechtsanwalt um zu Ihrem Recht zu kommen, wir listen hier nur exemplarisch einige Themen auf und versuchen diese Rechts-Gebiete in einer verständlichen Sprache aufzubereiten.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland nach dem Gesetz 3 Ordnungen bei der Erbfolge. In der ersten Ordnung sind - sofern vorhanden Ehepartner - und Kinder enthalten. Gesetzlich gesehen bekommen diese Parteien somit das gesamte Erbe. Ohne andere Regelung wie zB einen Ehevertrag (Gütertrennung) wird das Erbe zwischen Ehepartner und Kindern im Verhältnis von 50 % zu 50 % aufgeteilt. Also der Ehepartner erhält die Hälfte und die andere Hälfte ist auf die Kinder verteilt (zu gleichen Teilen zwischen den Kindern). Wenn das nicht so laufen soll, muß also schon ein Testament gemacht werden. In der zweiten Ordnung sind dann die eigenen Eltern, Geschwister und Kinder von den Geschwistern (also Nichten und Neffen). Wenn auch in der zweiten Ordnung die Erbfolge nicht greift, kommt die dritte Ordnung zum Tragen. Die Dritte Ordnugn enthält dann die eigenen Großeltern sowie Tanten und Onkel des "Erblassers", also der verstorbenen Person.
Das Erbrecht in Deutschland hat mit dem Ehegattenerbrecht noch eine zusätzliche Kompontente. Wenn man sich überlegt das Erbe aktiv zu regeln, also in Form eines Testaments, ist sowohl das Erbrecht als auch das Ehegattenerbrecht zu beachten. Dieses schränkt nämlich die Erbrechte der weiteren Verwandten durchaus stark ein. Grundsätzlich geht es beim normalen Erbrecht ohne Testament eben mit diesen Erbfolgen los, also diesen 3 Stufen. Andere 3 Stufen kommen übrigens hier in diesem Artikel noch zum Tragen, wenn es darum geht das Erbe als Erbberechtigert zu erstreiten. Denn das Testament selbst kann in Deutschland nicht einfach die Pflichtteile streichen. Die Pflichtteile, das ist die spannende Konstellation in diesem Rechtsgebiet, sind nämlich auch als privatrechtlich gesehene Schuldrechtsfrage zu behandeln.
Ein Testament kann man auf 2 Arten machen. Aber eine der beiden muss man anwenden um sicher zu stellen, dass das Testament gültig ist.
Damit dieses selbst geschriebene Testament gültig ist, auf jeden Fall aufpassen: Ein computer- oder maschinengeschriebenes Testament ist in Deutschland nicht zwingend gültig. Wenn man das Testament selbst schreibt, muss man es in voller Länge handschriftlich verfassen, benutzen Sie keine Schreibmaschine oder Computer dafür! Danach muss man sich in diesem Fall natürlich überlegen, wo das Testament hinterlegt wird, denn im Todesfall soll es ja auch gefunden werden. Die vernünftigste Form in Deutschland ein Testament zu hinterlegen ist sicher auf das Amtsgericht zu gehen. Denn im Todesfall wird auch dort der Tod mit Totenschein entsprechend bekannt gemacht, somit erfährt das Gericht von Ihrem Tod und weiß, dass es ein Testament gibt. Wenn Sie das Testament jemandem geben, dem Sie vertrauen, entsteht möglicherweise ein Problem. Wenn beispielsweise diese Person mit Ihnen bei einem Unfall im Auto umkommen sollte, weiß womöglich niemand mehr von dem Testament. Daher raten wir ganz klar: Nutzen Sie öffentliche Stellen für das Depot Ihres Testaments. Das Amtsgericht ist ein guter Platz dafür.
Die zweite Variante ist das Testament mit einem Notar aufzusetzen. Dann genügt es, wenn die Unterschrift eigenhändig ist, das restliche Testament kann dann sehr wohl am Computer geschrieben werden, denn der Notar muss persönlich beim Unterschreiben anwesend sein, er liest das Testament auch vor und stellt quasi an Stelle des Staates rechtlich sicher, dass das Testament von Ihnen ist und aus freiem Willen zustande gekommen ist. In dem Fall kann man das Testament auch oft vom Notar dann entsprechend hinterlegen lassen. Das kostet zwar Geld, hat aber den Vorteil, dass die Notare auch juristisch kompetent sind und bei der Verfassung des Testaments rechtliche Ratschläge geben können.
Damit alleine ist es im Erbrecht in Deutschland natürlich nicht getan. Es gibt noch zahlreiche weitere wichtige Regeln, wie etwa einen 10-Jährigen Schutz was das Verschenken anbetrifft. Und es gibt auch die viel diskutierte Lücke, nämlich den "ordentlichen Wohnsitz". Dieser ist ein ganz spezielles Thema beim Erben. Und zwar in der Frage, ob das deutsche Erbrecht überhaupt gilt, selbst wenn der Erblasser nach wie vor deutscher Staatsbürger ist, aber womöglich an anderer Stelle lebt, also außerhalb von Deutschland. Klarer, aber nicht vollständig geregelt ist das in der Europäischen Union, lebt der Erblasser aber beispielsweise in den USA. Dann wird es besonders spannend.
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Ein wenig Vorwissen schadet sicher nicht, wenn Sie einen Rechtsanwalt in Deutschland konsultieren, am besten Sie suchen einfach einen Rechtsanwalt in Ihrem Bundesland, aber bedenken Sie jedenfalls, dass diese Seite nicht als Rechtsauskunft zu betrachten ist. Wir haben das sicherheitshalber auch schon oben erwähnt.
Ohne Rechtskenntnis könnte man glauben, es wäre sehr einfach, das Erbe an den Erbbrechtigten in Sachen Pflichtteil auszuhebeln, also beispielsweise Ehegatten oder Kinder zu enterben. Der Trick klingt simpel: Man verschenkt sein Vermögen einfach an die Person, die man eigentich als Erbe einsetzen wollen würde. Dieser Trick funktioniert aber nicht so einfach, denn einerseits möchte der Erblasser natürlich nicht völlig in Armut leben bis zum Tod und wenn man es quasi beim "bevorstehenden Tod" macht, ist es nicht wirksam. Denn vor dem Tod gilt alles, was man in einer Frist von 10 Jahren verschenkt hat, als Teil der Erbmasse. Dies wird repräsentiert in einem juristisch gesehen sehr starken "Pflichttteilsanspruch", der vor allem die Stufe 1 betrifft. Dieser Anspruch ist rechtlich gesehen ein "schulrechtlicher Anspruch" (Privatrecht) von zumindest 50 % des Erbes. Und gegen diesen kann man gesetzlich fast nicht vorgehen.
Durch das Schuldrecht ergibt sich eine sehr interessante Konstellation.
Denn der Schuldrechtsanspruch ist, wie man auch schon am Namen vermuten kann, eine Schuld, die aber im deutschen Recht als "Geld" gewertet wird. Das bedeutet, das ein Erbe im Rahmen seines Pfichtteilanspruches nach dem Privatrecht den Anspruch auf Auszahlung des Erbes in Form von Euro zu einem bestimmten Anteil hat. Das Problem in vielen Familienstreitereien dazu ist aber, dass es oftmals nicht um "Wertgegenstände" geht (Immobilien, Bankguthaben, Aktien-Investments...) sondern eben auch immer wieder um persönliche Gegenstände wie Fotos oder Familien-Erbstücke, deren tatsächlicher materieller Wert natürlich nichts mit dem ideellen Wert zu tun hat.
Der Pfichtteilsanspruch ist auf Basis des Wertbestandes zum Todestag zu betrachten. Da sich Erbschaftsstreitereien durchaus über Monate und Jahre ziehen können, ist das nicht unwichtig, weil beispielsweise eine Wertsteigerung einer Immobilie in dieser Zeit oder eine Veränderung in einem Aktien-Depot dann nicht wirksam sind. Und abgesehen davon wird eben auf den Pflichtteilsanspruch jede Zuwendung, die in den letzten 10 Jahren vor dem Todestag gemacht wurde, hinzugerechnet. Das soll eben verhindern, dass sich Erblasser über Schenkungen vor dem Tod quasi vom Pfilchtteilsanspruch lösen und so ihre Erben vollständig enterben.
Der Anspruch prinzipiell ist vom Gesetz sehr stark in Deutschland geschützt. Dazu wird vom Erben eine 3stufige Klage eingereicht, die aber eben eine sehr starken gesetzlichen Unterbau hat. Diese 3 Stufen in der Klage sind nötig um zum Ziel zu kommen, das klingt komplizierter als es eigentlich ist, aber es ist eben in dem Fall, dass es Streiterein um das Erbe gibt, normalerweise die Vorgehensweise, die Ihnen auch Ihr Rechtsanwalt vorschlagen wird, wenn Sie von jemandem um den Pfichtteilsanspruch gebracht werden sollten. Gemacht wird das mit einer sogenannten "Stufenklage", dabei wird in der Klage bei Gericht eben eine Klage mit 3 Anträgen eingebracht.
Tipp für den Pflichtteil beim Erbe: Der Pfichtteilsanspruch hat eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn man nicht einklagt, geht der Pflichtteil also verloren! Fragen Sie rasch Ihren Rechtsanwalt um das zu vermeiden.
So sehen diese 3 Anträge in einer solchen Klage, die Sie bei Gericht einbringen um zu Ihrem Pfichtteil zu kommen, dann aus:
Das Problem in dieser Vorgehensweise ist lediglich, dass hier - durch die Wirksamkeit des Pivatrechts eben in Form von "Schulrecht" tatsächlich nur in der Währung bewertbare Erbgegenstände und Vermögen zum Tragen kommen. Was hier immer sehr leicht untergeht ist eben der Wunsch vieler Erben eher an persönliche Gegenstände mit viel ideellem Wert zu kommen und dies ist dann nicht erzwingbar. Ein "Schuldrechtlicher Anspruch" ist in Geld abzudecken und kennt keine andere Währung.
Auch das ist noch einmal etwas spezieller. Denn die Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch gilt grundsätzlich 3 Jahre. Aber sie gilt fast nie 3 Jahre, denn tatsächlich gilt sie ab dem Ende des Jahres in dem der Todesfall stattgefunden hat und zwar ab dann 3 Jahre. Wenn der Erblasser also im März verstirbt, hat man also mehr als 3 Jahre, fast 4 Jahre. Aber einige Dinge gelten eben faktisch nur 3 Jahre und nicht nach dieser Rechenmethode, hier muss man sich genau mit einem Rechtsanwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist, gut beraten.
Ein ganz anderes Thema dagegen ist das Thema Wohnsitz für das Erbrecht. Wir haben das oben schon kurz angesprochen. Oftmals wird genau diese Methode angewandt, wenn der Erblasser den Pfichtteilsanspruch an die Kinder oder Ehegatten vermeiden möchte. Natürlich kann man das einerseits machen in dem man Vermögen mehr als 10 Jahre vor dem Todesfall verschnekt, weil es dann nicht mehr im Pfichtteilsanspruch eingerechnet wird. Es gibt auch noch andere Methoden mit Hifle des Testaments und eine dritte Vorgehensweise ist eben der Wohnsitz des Erblassers.
Denn nach den Gesetzen der Europäischen Union, die über dem Gesetz von Deutschland hier stehen, ist es so, dass das Erbrecht in dem Land gilt in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Wohnsitz oder Aufenthaltsort hatte. Hier kann es durchaus sein, dass man damit in einem Land landet, das den Pfichtteilsanspruch nicht kennt. Das kann dann aber zu noch heftigeren Streitereien vor Gericht kommen. Diese Regelung gilt auch außerhalb der Europäischen Union, beispielsweise in die USA hinein. Wenn man dort in einem Bundesstaat (diese haben unterschiedliches Erbrecht) als Erblasser zuletzt lebt, kann es sein, dass der Pfichtteilsanspruch verfällt.
Das haben die Gerichte eigentlich noch kaum geklärt, denn die Frage ob ein Überwintern in Griechenland oder auch ein Studienaufenthalt in Frankreich schon als solcher Wohnsitz gilt, ist dann letztich immer vor Gericht auszustreiten.
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